Hausverwaltung Karlsson GbR
Immobilienverwaltung |
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Hiermit möchten wir Ihnen unsere Serviceleistungen für Eigentumswohnanlagen vorstellen.
Der Pauschalpreis für die Verwaltervergütung pro Wohneinheit und Monat beträgt ¬ 25,00
zzgl. der gesetzl. MWSt., z.Zt. 19 %, Gewerbeeinheiten ¬ 25,-- zzgl. der gesetzl. MWSt.
Dieser Preis beinhaltet die üblichen Grundleistungen an Verwalteraufgaben wie:
- Einzug der monatlichen Wohngelder.
- Erstellung der Jahresendabrechnung (z.Zt. in DEM und EURO) für die Wohnungseigentümer
inklusive der Mieterabrechnung bei Vermietung.
- Durchführung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung, inklusive Vorabstimmung,
Haushaltsplan- und Protokollerstellung.
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
(Erstellung der Hausordnung, Auskunftserteilung und Führung der Korrespondenz).
- Abstimmungen mit dem Verwaltungsbeirat bei Reparaturen/Sanierungen.
- Laufende Kostenüberprüfung und begleichung.
- Regulierung von üblichen kleineren Reparaturaufträgen.
- Überwachung und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Werterhaltung der Wohnanlage.
- Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zu den Sonderleistungen zählen die Aufwendungen im Zusammenhang von:
(pro Stunde ¬ 45,-- oder gem. Vereinbarung)
- Erstellen und Versenden von Ablichtungen im Rahmen von Auskunfts- und Informationspflichten des Verwalters.
- zusätzliche Eigentümerversammlungen auf Wunsch einzelner Eigentümer.
- Bauausschreibungen, Ausführungsüberwachung und gesondert geforderte Sanierungsabrechnungen entsprechend den
Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die folgenden Einzelkosten werden den jeweiligen Wohnungseigentümern direkt belastet:
- Eintreibung von Wohngeldzahlungen.
- Zusätzliche Kosten bei Eigentümerwechsel.
Die folgenden Anwalts- und Gerichtskosten werden, soweit dies über die jeweiligen Eigentümer nicht möglich ist, der Wohnungseigentümergemeinschaft belastet.
- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Wohngeldern.
- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Forderungen im Namen und zu Gunsten der
Eigentümergemeinschaft.