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Hiermit möchten wir Ihnen unsere Serviceleistungen für Eigentumswohnanlagen  vorstellen.

Der Pauschalpreis für die Verwaltervergütung pro Wohneinheit  und Monat beträgt ¬ 25,00
zzgl. der gesetzl. MWSt., z.Zt. 19 %, Gewerbeeinheiten ¬ 25,-- zzgl. der gesetzl. MWSt.

Dieser Preis beinhaltet die üblichen Grundleistungen an Verwalteraufgaben  wie:

- Einzug der monatlichen Wohngelder.
- Erstellung der Jahresendabrechnung (z.Zt. in DEM und EURO) für die Wohnungseigentümer
   inklusive der Mieterabrechnung bei Vermietung.
- Durchführung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung,  inklusive Vorabstimmung,
   Haushaltsplan- und Protokollerstellung.
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen  Angelegenheiten
  (Erstellung der Hausordnung, Auskunftserteilung und Führung  der Korrespondenz).
- Abstimmungen mit dem Verwaltungsbeirat bei Reparaturen/Sanierungen.
- Laufende Kostenüberprüfung und begleichung.
- Regulierung von üblichen kleineren Reparaturaufträgen.
- Überwachung und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Werterhaltung  der Wohnanlage.
- Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zu den Sonderleistungen zählen die Aufwendungen im Zusammenhang von:
(pro Stunde ¬ 45,-- oder gem. Vereinbarung)

- Erstellen und Versenden von Ablichtungen im Rahmen von Auskunfts- und  Informationspflichten des Verwalters.
- zusätzliche Eigentümerversammlungen auf Wunsch einzelner Eigentümer.
- Bauausschreibungen, Ausführungsüberwachung und gesondert geforderte Sanierungsabrechnungen entsprechend den
  Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die folgenden Einzelkosten werden den jeweiligen Wohnungseigentümern  direkt belastet:

- Eintreibung von Wohngeldzahlungen.
- Zusätzliche Kosten bei Eigentümerwechsel.

Die folgenden Anwalts- und Gerichtskosten werden, soweit dies über  die jeweiligen Eigentümer nicht möglich ist, der Wohnungseigentümergemeinschaft  belastet.

- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Wohngeldern.
- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Forderungen  im Namen und zu Gunsten der
  Eigentümergemeinschaft.

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